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EINLEITUNG .

Die Vienna Giants legen größten Wert auf das Wohlergehen und die Sicherheit aller Mitglieder, insbesondere auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat der Verein ein umfassendes Kinderschutzkonzept entwickelt. Dieses Konzept dient als Richtlinie und Grundlage für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Verein und stellt sicher, dass alle Mitglieder, Trainer*innen, Betreuer*innen und ehrenamtlichen Helfer*innen entsprechend geschult und sensibilisiert sind.

Definition von Gewalt an Kindern und Jugendlichen:

Im Rahmen des Kinderschutzkonzepts definiert der Vienna Giants Basketball Verein Gewalt an Kindern und Jugendlichen als jegliche Handlung oder Unterlassung, die das körperliche, emotionale oder sexuelle Wohlbefinden eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet oder schädigt. Dazu zählen körperliche Gewalt, psychische Gewalt, sexueller Missbrauch, Vernachlässigung sowie andere Formen von Ausbeutung oder Gewalt. Der Verein verurteilt jede Form von Gewalt an Kindern und Jugendlichen auf das Schärfste und handelt entsprechend, um solche Vorfälle zu verhindern und angemessen darauf zu reagieren.

Rechtlicher Rahmen

Das Kinderschutzkonzept der Vienna Giants basiert auf dem rechtlichen Rahmen in Österreich. Der Verein orientiert sich an den geltenden Gesetzen und Verordnungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, insbesondere am österreichischen Jugendschutzgesetz, dem Strafgesetzbuch und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Der Verein verpflichtet sich, die Rechte und das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu respektieren und zu schützen, indem er angemessene Vorkehrungen trifft, um Gewalt und Missbrauch zu verhindern, zu erkennen und zu melden. Zusätzlich zu den rechtlichen Bestimmungen orientiert sich der Vienna Giants Basketball Verein an den Empfehlungen und Leitlinien von nationalen und internationalen Institutionen, wie zum Beispiel dem Österreichischen Basketballverband und der FIBA.

 

Durch regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung der Mitglieder wird sichergestellt, dass alle Beteiligten im Verein über ihre Verantwortung im Kinderschutz informiert sind und entsprechend handeln können. Das Kinderschutzkonzept des Vienna Giants Basketball Vereins ist ein wichtiger Bestandteil der Vereinskultur und wird kontinuierlich überprüft und aktualisiert, um den aktuellen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht zu werden. Der Verein strebt danach, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Kinder und Jugendlichen sicher und geschützt fühlen, sodass sie ihre sportlichen Fähigkeiten entfalten können, ohne Angst vor Gewalt oder Missbrauch haben zu müssen.

RISIKOANALYSE

Unzureichende Trainer- und Betreuerqualifikation:

Ein Risiko besteht, wenn Trainer*innen und Betreuer*innen nicht ausreichend geschult sind, um angemessen auf die Bedürfnisse und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen einzugehen. Dies kann zu unangemessenem Verhalten, Missbrauch oder Vernachlässigung führen.

Maßnahmen zur Risikominimierung:

Implementierung eines klaren Qualifikations- und Schulungsprogramms für Trainer*innen und Betreuer*innen, das den Kinderschutz einschließt. Überprüfung der Referenzen und Hintergrundüberprüfung aller Personen, die eine Rolle im direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben. Regelmäßige Auffrischungskurse und Schulungen zum Thema Kinderschutz für alle Mitglieder des Vereins. Ohne entsprechende Trainerlizenz darf keine Mannschaft betreut werden als Headcoach.

Kontaktsportart Basketball:

Basketball ist eine Kontaktsportart, wo es mit nahezu allen Körperteilen zu Kontakt kommen kann. Hier besteht wiederum die Gefahr, dass dieser Umstand von Trainer*innen dazu ausgenützt werden kann um unangemessenen Körperkontakt zu den Kindern und Jugendlichen aufzubauen.

Maßnahmen zur Risikominimierung:

Es wird festgelegt, dass Trainer*innen und Betreuer*innen dazu angehalten sind, Übungen und Techniken ohne direkten Körperkontakt vorzuführen. Dies dient dazu, eine klare Grenze zu setzen und sicherzustellen, dass die körperliche Integrität der Kinder und Jugendlichen respektiert wird. Durch diese Maßnahme wird vermieden, dass unangemessene Berührungen oder körperliche Übergriffe auftreten können. Stattdessen wird den Trainer*innen nahegelegt, alternative Methoden zu verwenden, wie beispielsweise visuelle Demonstrationen, verbale Anweisungen und den Einsatz von Trainingsgeräten, um Techniken zu vermitteln. Dieser Ansatz fördert nicht nur die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen, sondern trägt auch zur Schaffung einer vertrauensvollen und respektvollen Trainingsumgebung bei.

Umkleidekabinen

Umkleidekabinen können sensible Bereiche sein, in denen es zu Verletzlichkeit und möglichen Grenzverletzungen kommen kann.

Maßnahmen zur Risikominimierung:

Allen Trainer*innen ist es untersagt den Kindern beim An- und Umziehen zu helfen. Wenn ein Kind sich noch nicht selber umziehen kann, ist eine Trainingsteilnahme nicht möglich. Das Betreten der Umkleidekabine durch Eltern ist auch strengstens untersagt. Es sollte weiteres darauf geachtet werden, dass Kinder und Jugendliche während des Umkleidevorgangs angemessene geschlechtsspezifische Aufsicht haben. Dies kann bedeuten, dass Trainer*innen des gleichen Geschlechts oder zusätzliche Betreuer*innen anwesend sind, um eine geschützte Umgebung zu gewährleisten. Das Betreten der Mädchenkabine von männlichen Trainern oder Betreuern ist untersagt, ebenso ist es weiblichen Trainerinnen oder Betreuerinnen untersagt die Bubenkabine zu betreten.

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